Vorbeugender
Brandschutz
Gefahren im Voraus erkennen
Vorbeugender Brandschutz ist der Überbegriff für alle Maßnahmen, die im Voraus die Entstehung, Ausbreitung und Auswirkung von Bränden verhindern beziehungsweise einschränken. Meist wird Brandschutz in Gebäuden betrieben.
Im bauordnungsrechtlichen Sinne dient der vorbeugende Brandschutz vorrangig dem Schutz von Leib und Leben, der Umwelt und der öffentlichen Sicherheit sowie als Voraussetzung für eine wirksame Brandbekämpfung. Die diesbezüglich einzuhaltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Landesbauordnungen sind in Deutschland als Mindestanforderungen zu verstehen.
Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Ergänzende Hinweise zum Erstellen von Feuerwehrplänen
nach DIN 14095 im Rems-Murr-Kreis
Richtlinien zum Errichten und Betreiben von
Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen im Rems-Murr-Kreis
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Zuständiger Ansprechpartner ist:
Volker Damm